AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 ao solutions

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ao solutions, vertreten durch Andrea Otto, Wiesenstraße 35, 56459 Kölbingen (nachfolgend „Auftragnehmerin"), und ihren Auftraggebern über Beratungs- und Dienstleistungen.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber"). Verbraucher werden nicht beliefert.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers (z. B. Einkaufsbedingungen) gelten nicht, auch wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  4. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

  1. Die Auftragnehmerin erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Workplace- und Prozessanalyse, Prozessoptimierung und administrative Restrukturierung für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere:
    • ao Quick Check: kompakte Erstanalyse mit Einschätzung und Handlungsempfehlungen,
    • ao Deep Dive: vertiefende Analyse vor Ort und/oder remote, inklusive Ergebnisbericht und Maßnahmenempfehlungen,
    • weitere Leistungen aus den Bereichen Office-Management, Büroorganisation und Prozessdokumentation nach Vereinbarung.
  2. Art, Umfang, Dauer und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (Projektvereinbarung).
  3. Die Auftragnehmerin schuldet die vereinbarte fachgerechte Beratungstätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Kosten- oder Zeitersparnis). Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
  4. Die Auftragnehmerin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsprüfungsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes bzw. des Steuerberatungsgesetzes. Hinweise mit rechtlichem oder steuerlichem Bezug ersetzen keine Beratung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten. Angebote gelten [14] Tage ab Angebotsdatum.
  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) durch den Auftraggeber zustande. Er kommt auch durch Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Auftraggebers zustande.
  3. Ein unverbindliches telefonisches oder persönliches Kennenlerngespräch begründet noch keinen Vertrag.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Projektverträge (z. B. Quick Check, Deep Dive) enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. mit Ablauf des vereinbarten Projektzeitraums. Eine ordentliche Kündigung ist während der Projektlaufzeit ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bei Kündigung hat die Auftragnehmerin Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandener Aufwendungen.

§ 5 Vergütung, Reisekosten, Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot (Festpreis oder Stundensatz). Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. [Hinweis: Falls du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, muss diese Passage angepasst werden – bitte bestätigen.]
  2. Für Anfahrten zum Auftraggeber werden Reisekosten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab dem Geschäftssitz berechnet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei Übernachtungen werden die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten gegen Nachweis berechnet. Reisekosten werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Fahrtkosten für ein Erstgespräch werden bei Beauftragung innerhalb von [30] Tagen nach dem Erstgespräch mit der ersten Rechnung verrechnet. Kommt kein Auftrag zustande, werden die Fahrtkosten gesondert in Rechnung gestellt. [Hinweis: Bitte im Vorfeld des Termins in Textform auf diese Regel hinweisen.]
  4. Wird ein ao Quick Check beauftragt und innerhalb von 6 Wochen ein ao Deep Dive beauftragt, wird die Vergütung des Quick Checks vollständig auf den Deep Dive angerechnet.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form per E-Mail. Der Auftraggeber stimmt dem zu.
  6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 286, § 288 BGB). Die Auftragnehmerin kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen.
  8. Bei Projekten mit einem Honorar über 2000,00 € kann die Auftragnehmerin Abschlagszahlungen bzw. eine Anzahlung von 25% verlangen.

§ 6 Termine, Verschiebung und Stornierung

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Leistungs- und Fertigstellungstermine gelten nur dann als Fixtermine, wenn sie ausdrücklich so bezeichnet sind.
  2. Termine vor Ort können vom Auftraggeber bis 5 Werktage vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen werden 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Verzögerungen auf Seiten der Auftragnehmerin teilt diese dem Auftraggeber umgehend mit. Ist die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Gründen dauerhaft unmöglich, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmerin bei der Leistungserbringung und stellt rechtzeitig und kostenfrei bereit, soweit erforderlich:
    • vollständige und richtige Informationen, Daten und Unterlagen,
    • feste Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis,
    • Zugang zu Räumen, Arbeitsplätzen, Systemen und Mitarbeitenden (inkl. Terminierung von Interviews/Beobachtungen),
    • bei Leistungen vor Ort einen sicheren Arbeitsplatz gemäß den gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften sowie die nötige technische Infrastruktur.
  2. Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeitenden und, soweit erforderlich, den Betriebsrat rechtzeitig über Art und Zweck der Analyse (z. B. Beobachtungen, Interviews) und holt erforderliche Zustimmungen ein. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Informationen verantwortlich.
  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand wird zu den vereinbarten Sätzen gesondert vergütet.

§ 8 Leistungserbringung und Einsatz Dritter

  1. Die Auftragnehmerin bestimmt Art und Weise der Leistungserbringung sowie ihre Arbeitszeit selbstständig und weisungsfrei, jedoch in Abstimmung mit dem Auftraggeber im Hinblick auf Termine und betriebliche Abläufe. Sie ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
  2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Sie bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.
  3. Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht; hierfür können abweichende Sätze vereinbart werden.

§ 9 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

  1. Die Auftragnehmerin behält sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an ihren Arbeitsergebnissen, Methoden, Vorlagen, Checklisten und Konzepten.
  2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte (außer an Berater und verbundene Unternehmen des Auftraggebers zu internen Zwecken) bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform.
  3. Die Auftragnehmerin darf das Projekt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers als Referenz nennen.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen aus der Sphäre der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für den Vertragszweck zu verwenden. Dies gilt auch für Mitarbeitende und eingesetzte Dritte, die entsprechend zu verpflichten sind.
  2. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 11 Datenschutz

  1. Die Parteien beachten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpartner zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.ao-solutions.net.
  3. Erhält die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistung Zugriff auf personenbezogene Daten, die der Auftraggeber verantwortet (z. B. Mitarbeiter-, Kunden- oder Mandantendaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung, soweit erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber stellt nach Möglichkeit sicher, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten auf das erforderliche Maß beschränkt bleibt (z. B. durch Anonymisierung).
  4. Gespeicherte Projektdaten werden nach Vertragsende gelöscht, sobald keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere handels- und steuerrechtlich, bis zu zehn Jahre) entgegenstehen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Unterlagen vorab zurückgegeben oder gelöscht, soweit dem keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

§ 12 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der Auftragsvergütung / die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage ihrer Empfehlungen trifft, und nicht für Mängel, die auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Auftraggebers beruhen.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
  6. Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis, spätestens in drei Jahren ab Entstehung, soweit gesetzlich zulässig; § 12 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 13 Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin (Kölbingen).
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.

ao solutions · Andrea Otto · Wiesenstraße 35 · 56459 Kölbingen · Mobil: +49 1522 8846577 · kontakt @ ao-solutions.net

Kölbingen, 03.10.2026